Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht und standardisiert wird. Für Kaufleute i. S. des HGB gelten sie auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 1 Vertraulichkeit
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inklusive unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der JPL Immobilen GmbH an Dritte weitergegeben werden. Sie sind streng vertraulich. Schuldhafte Zuwiderhandlungen können den Weitergebenden ggf. im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages zu Schadensersatzzahlungen verpflichten.

§ 2 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die JPL Immobilien GmbH zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden mit der Datenschutzerklärung der JPL Immobilen GmbH.

§ 3 Haftungsausschluss
Die JPL Immobilien GmbH weißt darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Veräußerer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernimmt die JPL Immobilien GmbH von daher nicht. Es obliegt dem Auftraggeber, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Irrtum, Auslassung und/oder Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.  Die JPL Immobilien GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Vertragsabschluss
Die Tätigkeit der JPL Immobilien GmbH ist für den Kunden in der Regel provisionspflichtig. Ein Maklervertrag mit der JPL Immobilien GmbH kommt entweder schriftlich, durch die Anforderung eines Exposés oder der Inanspruchnahme weiterer Vermittlungsleistungen wie beispielsweise einer Besichtigung und/oder dem Anfragen von Unterlagen oder Informationen zustande. Sollte durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) zustande kommen, ist eine Provision an die JPL Immobilen GmbH zu zahlen. Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist. Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig, sobald der rechtswirksame Hauptvertrag zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn anstelle des ursprünglich angestrebten Rechtsgeschäftes der wirtschaftliche Erfolg durch ein anderes Rechtsgeschäft erzielt wird. Beispielsweise ein Zuschlag in der Zwangsversteigerung, Miet- oder Pachtvertrag anstelle eines Kaufvertrages, Anteils- statt Grundstückskauf oder wenn ein Dritter aufgrund nicht berechtigter Weitergabe durch den Kunden den Hauptvertrag abschließt. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte bestehen nur soweit sie auf dem Maklervertrag beruhen, die Forderung des Kunden rechtskräftig tituliert oder unbestritten ist. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Mietvertrag, ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn die JPL Immobilien GmbH ausschließlich wegen des Auftrages des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor vereinbart wurde. Im Allgemeinen gelten die Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung. 

§ 5 Doppeltätigkeit
Die JPL Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§ 6 Rückfragenklausel
Im Verhältnis zu dem Eigentümer eines Objektes, das der JPL Immobilien GmbH zur Vermittlung an die Hand gegeben worden ist, gilt, dass der Eigentümer verpflichtet ist, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der JPL Immobilien GmbH rückzufragen hat, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch ihre Tätigkeit veranlasst worden ist.

§ 7 Folgegeschäfte
Ein Provisionsanspruch der JPL Immobilien GmbH besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.

§ 8 Verbraucherinformation
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind. Die JPL Immobilien GmbH ist weder verpflichtet noch dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll gemäß § 306 Absatz 2 BGB durch die gesetzliche Regelung ersetzt werden, sofern das weitere Festhalten an dem Vertrag keine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt.

JPL Immobilien GmbH

Sie haben noch Fragen?
Rufen Sie uns gern an.

0341-710705-0
Kontakt
Direktkontakt

Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden *

Anschrift JPL Immobilien GmbH Tschaikowskistraße 22 04105 Leipzig
Kontakt Telefon0341-710705-0 E-Mailinfo@immobilien-jpl.com
Hier finden Sie uns